Beantragen Sie eine Zulassung
Als Gästeführer werden betrachtet: Die Person, welche die Teilnehmer einer Touristenführung herumführt, führt oder begleitet, unabhängig davon, ob der- oder diejenige selbst Veranstalter ist oder in Auftrag oder auf Rechnung des Veranstalters handelt.
Achtung! Als Gästeführer können Sie erst dann eine Zulassung erhalten, wenn derjenige, für den Sie aus juristischer Sicht handeln, der Veranstalter also, sich registriert hat und die Registrierung auf der Website von VisitBruges aktiviert ist. Die geschieht im Prinzip innerhalb von 24 Stunden nach der Registrierung.